Perfekt auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten, oft zitiert, urteilsbildend: Der Basler Kommentar.
Soeben ist der Band «Zivilgesetzbuch II» erschienen.
Der Band «ZGB II» erläutert die Bestimmungen zum Erbrecht (Art. 457 – 640) und zum Sachenrecht (Art. 641 – 977) sowie die Anwendungs- und Einführungsbestimmungen aus dem Schlusstitel (Art. 1 – 61 SchlT).
Die Neuauflage berücksichtigt neben den jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre auch die auf 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen. Dazu gehört insbesondere die Erbrechtsrevision, die namentlich eine Erhöhung der Verfügungsfreiheit sowie Neuerungen in den Bereichen des Ehegattenerbrechts und Ehegüterrechts bei hängigem Scheidungsverfahren, der Bindungswirkung des Erbvertrages, der Behandlung der Säule 3a und der Herabsetzung mit sich bringt.
Zusammen mit dem bereits erschienenen Band «ZGB I» liegt damit vom gesamten Zivilgesetzbuch eine Kommentierung auf aktuellstem Stand vor.
Soeben ist der Band «Zivilgesetzbuch II» erschienen.
Der Band «ZGB II» erläutert die Bestimmungen zum Erbrecht (Art. 457 – 640) und zum Sachenrecht (Art. 641 – 977) sowie die Anwendungs- und Einführungsbestimmungen aus dem Schlusstitel (Art. 1 – 61 SchlT).
Die Neuauflage berücksichtigt neben den jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre auch die auf 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen. Dazu gehört insbesondere die Erbrechtsrevision, die namentlich eine Erhöhung der Verfügungsfreiheit sowie Neuerungen in den Bereichen des Ehegattenerbrechts und Ehegüterrechts bei hängigem Scheidungsverfahren, der Bindungswirkung des Erbvertrages, der Behandlung der Säule 3a und der Herabsetzung mit sich bringt.
Zusammen mit dem bereits erschienenen Band «ZGB I» liegt damit vom gesamten Zivilgesetzbuch eine Kommentierung auf aktuellstem Stand vor.