Im September 2022 startete die Neuauflage des Basler Kommentars Zivilgesetzbuch I und damit auch die Aktualisierung des Kombipakets ZGB I und ZGB II. Neuerungen, die im ZGB I berücksichtigt wurden sind unter anderem im Personenrecht mit der Erleichterung der Änderung des Geschlechts im Personenregister, aber auch mit anderen Änderungen des Registerrechts sowie im Trauungsverfahren zu finden. Ausgebaut wurde ferner der Schutz gewaltbetroffener Personen in Art. 28b und Art. 28c (neu) ZGB. Eine wesentliche Neuerung brachte sodann die «Ehe für Alle», welche auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe ermöglicht.
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