Eine der Hauptaufgaben der Polizei ist die Ermittlung von Straftaten. Die Strafprozessordnung lässt polizeiliche Ermittlungen nur zu, wenn ein Tatverdacht besteht. Die meisten Kantone haben in jüngster Zeit im Polizeirecht gesetzliche Grundlagen für sogenannte Vorermittlungen geschaffen. Diese sollen der Prävention von Straftaten dienen.
Die Studie analysiert, ob die gesetzlichen Regelungen verdachtsloser Ermittlungen der Kantone dem Legalitätsgrundsatz genügen und ob bei Vorermittlungen die Erfordernisse des Verhältnismässigkeitsprinzips befolgt werden.
- Erste systematische Darstellung des komplexen Themas
- Lösungsansatz für den Umgang mit diffusen oder nicht mehr zeigemässen Auslegungsgrundlagen
Recensions«Zusammengefasst gefällt die Arbeit insbesondere durch ihre Ausgewogenheit: Weder redet von Hahn jenen Apologeten das Wort, welche neuen Massnahmen im Bereich der Straftatenprävention als Verlust an individueller Freiheit oder gar an Gerechtigkeit geisseln, noch steht er verdachtslosen Vorermittlungen als eigenem polizeilichem Handlungsbereich kritiklos gegenüber. Seiner Forderung nach klaren und genügend bestimmten Normen in diesem sensiblen Bereich und nach Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips mag man denn auch zwanglos zustimmen. Angesichts des festgestellten und zum Teil gravierenden Nachhol- und Verbesserungsbedarfs in gewissen Kantonen bleibt zu hoffen, dass das Ergebnis der Arbeit auch bei den entsprechenden Entscheidträgerinnen und -trägern Beachtung findet.»
Prof. Dr. Patrick Guidon, ZStrR, Band 138/2