Preisträger Professor Walther Hug-Preis 2018
Die Verjährung von vertraglichen und ausservertraglichen Ersatzforderungen bei Personenschäden wird im juristischen Schrifttum seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Dies rührt zum einen daher, dass die haftpflichtrechtlichen Verjährungsbestimmungen ein unkoordiniertes, uneinheitliches und bisweilen widersprüchliches Nebeneinander fristen. Zum andern ist in der Lehre und Rechtsprechung äusserst umstritten, wie verjährungsrechtlich mit sogenannten Spätschäden umzugehen ist. Mit der Häufung asbestbedingter Schäden, welche sich durch eine teils mehrere Jahrzehnte dauernde Latenzzeit zwischen Ursachensetzung und Erkrankung charakterisieren, nahm diese höchst aktuelle Thematik auch eine beachtliche politische und mediale Dimension an. Die vorliegende Arbeit analysiert das dogmatisch anspruchsvolle haftpflichtrechtliche Verjährungsrecht umfassend und präsentiert fundierte Lösungsvorschläge für die Auslegung der geltenden und die Entwicklung der künftigen Verjährungsvorschriften. Dabei werden auch historische und rechtsvergleichende Aspekte berücksichtigt.
Recensions«Der Autor erschöpft sich aber nicht darin, Lösungsansätze anderer Rechtsordnungen für die Schweiz vorzuschlagen. [...] Hervorhebenswert ist schliesslich noch die Auseinandersetzung mit der Entscheidung des EGMR Howald Moor ua/Schweiz (11.3.2014, 52067/10 und 41072/11): Die Schweiz wurde in einem Astbestschadenfall wegen Verstosses gegen Art. 6 Z 1 EMRK verurteilt. Die Beschränkung des Gerichtszugangs wurde zwar an sich als legitimes Ziel angesehen; das eingesetzte Mittel müsse freilich in einem vernünftigen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen; das sei nicht gegeben, wenn der Anspruch bereits vor der objektiven Kenntnis von einer Forderung verjähre. Der Autor zeigt eindrucksvoll auf, welche Chancen sich für die schweizerische Rechtsordnung ergeben hätten, die jeweiligen Verjährungsnormen völkerrechtskonform auszulegen bzw. diesem Massstab entsprechend das Verjährungsrecht neu zu positionieren. [...] Die Dissertation besticht durch mutige, weiterführende Thesen.
Christian Huber, ZVR 07/08 2019