Sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht kennen Rechtfertigungsgründe wie die Notwehr oder den Notstand. Es stellt sich deswegen die Frage, ob Rechtfertigungsgründe im Verhältnis von Straf- und Zivilrecht universelle Geltung haben und somit eine unterschiedliche Beurteilung der Rechtfertigungsfrage in diesen beiden Rechtsgebieten ausgeschlossen ist. Die Kernproblematik dieser Fragestellung besteht im Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung und der Autonomie der Teilrechtsordnungen Straf- und Zivilrecht. Während die Einheit der Rechtsordnung die Universalität von Rechtfertigungsgründen erforderlich machen könnte, spricht die Autonomie der Teilrechtsordnungen für eine unabhängige Betrachtung auch im Bereich der Rechtfertigung.
Die vorliegende Arbeit untersucht die Universalität von Rechtfertigungsgründen sowohl vor dem Hintergrund der Einheit der Rechtsordnung als auch der Möglichkeit rechtsgebietsübergreifender Analogieschlüsse.
Rezensionen«Troxler hat eine umfassende und tiefgehende Untersuchung der Anwendbarkeit strafrechtlicher Rechtfertigungsgründe im Zivilrecht und vice versa vorgelegt. Die Ergebnisse sind gleichermassen für Strafrechtler und Zivilrechtler interessant, wobei der Ertrag für die Zivilrechtsdogmatik m.E. sogar noch über den für das Strafrecht hinausgeht. Die Arbeit hält mehr, als ihr Titel zu versprechen scheint. Die sorgfältige und ausserordentlich detaillierte Arbeit eröffnet dem Leser häufig eine neue Sticht auf ein - scheinbar - bekanntes Problem.»
Professor Dr. Uwe Heillmann, Potsdam; Goltdammer's Archiv für Strafrecht 2/2018